Vor dem ersten Gespräch fragen mich manche Patienten vorsichtig: Wer erfährt eigentlich, was hier besprochen wird? Diese Sorge ist verständlich und verdient eine klare Antwort, keine beruhigende Floskel.
Die gesetzliche Grundlage: § 203 StGB
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuchs. Das bedeutet: Alles, was in der Sitzung zur Sprache kommt, bleibt zwischen Ihnen und mir – unabhängig davon, ob es um belastende Erinnerungen, familiäre Konflikte oder ganz alltägliche Sorgen geht. Ein Verstoß dagegen ist strafbar, nicht nur berufsrechtlich sanktioniert.
Das gilt auch gegenüber Angehörigen. Ehepartner, Eltern volljähriger Patienten oder gute Freunde erhalten von mir keine Auskunft, selbst wenn sie sich noch so sehr sorgen und direkt nachfragen. Diese Grenze zu ziehen ist Teil meiner Arbeit, auch wenn sie im Einzelfall unbequem sein kann.
Wo die Vertraulichkeit tatsächlich Grenzen hat
Es gibt wenige, eng gefasste Ausnahmen. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung – wenn also eine konkrete, unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht – darf und muss unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden, um Schlimmeres zu verhindern. Auch eine Entbindung von der Schweigepflicht durch Sie selbst, etwa gegenüber Ihrer Krankenkasse für die Abrechnung, ist eine bewusste Ausnahme, die Sie steuern.
Eine weitere Ausnahme, die oft übersehen wird: fachliche Intervision oder Supervision mit Kolleginnen und Kollegen. Auch hier gilt strengste Anonymisierung – Namen oder erkennbare Details werden nicht preisgegeben, besprochen wird ausschließlich die fachliche Fragestellung.
Bei der Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfahren Kasse und Gutachterverfahren lediglich Diagnose und beantragte Stundenzahl, keine Gesprächsinhalte. Wer diesen Weg umgehen möchte, kann eine Psychotherapie auch als Privatleistung in Anspruch nehmen – dann bleibt selbst diese Information intern.
Was das für Sie im Alltag bedeutet
- Sie entscheiden, was Sie erzählen – ich dränge nicht auf Details, die Sie nicht preisgeben möchten
- Auch der Kontakt zu anderen Ärzten oder Therapeuten läuft nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
- Notizen und Unterlagen werden sicher verwahrt und nach den geltenden Aufbewahrungsfristen behandelt
In meiner Praxis in Berlin erlebe ich, dass allein das Wissen um diese Regeln vielen Patienten hilft, im Erstgespräch offener zu sprechen. Vertraulichkeit ist kein Nebenaspekt der Therapie, sie ist die Voraussetzung dafür, dass Therapie überhaupt wirken kann.
Fragen Sie ruhig nach
Wenn bei Ihnen noch Unsicherheit bleibt, sprechen Sie das im Erstgespräch direkt an. Jede seriöse Praxis erklärt Ihnen die Schweigepflicht und ihre Grenzen, ohne dass Sie darum betteln müssen.