Ablauf der Therapie
- einen ersten Eindruck über Ihre Problematik zu gewinnen
- zu klären, was Sie sich von einer Therapie erwarten
- zu entscheiden, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung für Sie das Richtige ist
Kommen wir gemeinsamen zum Entschluss, dass eine Psychotherapie für Sie hilfreich ist, folgen vier weitere probatorische Sitzungen, die der genaueren Diagnostik und Anamnese dienen. In diesen ersten Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, meine Arbeitsweise genau kennenzulernen und zu überlegen, ob Sie sich eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellen können. An die probatorischen Sitzungen schließt sich die eigentliche Therapiephase an.Vor Abschluss dieser probatorischen Sitzungen werden wir die Formalitäten für die Bewilligung Ihrer Therapie und damit die Übernahme der Therapiekosten mit ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle klären. Falls notwendig, kann eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich sein, welcher einen entsprechenden Konsiliarbericht anfertigt, der dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt wird.
Die Therapiesitzung
- findet in Form von Einzelsitzungen wöchentlich statt
- dauert in der Regel 50 Minuten
- Abstände zwischen den Sitzungen werden gegen Ende der Therapie größer
Therapiekosten
Grundsätzlich kann sich jeder Patient von mir behandeln lassen, die Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie zu 100%. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage Ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahlung
Für diejenigen, die ihre Therapie lieber selbst zahlen möchten, wird der übliche Stundensatz nach GOÄ berechnet. Eine Liste erhalten Sie auf Anfrage.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Allerdings besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“
(§13.3, SGB V) eine Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein Abrechnungsverfahren für PatientInnen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen BehandlerInnen gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren.Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Ratgeber Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer
Staufenstr. 10
44139 Dortmund
Telefon: | +49 231 - 4753388 |
Mobil: |
+49 163 - 9822966 |
eMail: | [email protected] |