Therapiekosten und Kostenträger in der Berliner Praxis

Meine Praxis in Berlin-Friedrichshain ist eine Privatpraxis. Die Behandlung richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Auf dieser Seite beantworte ich die Fragen, die dazu am häufigsten gestellt werden.

Wer kann aufgenommen werden?

Erwachsene, die privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder die Behandlung selbst bezahlen. Gesetzlich Versicherte sind ebenfalls willkommen, allerdings nur als Selbstzahlende (siehe unten).

Wie rechnen Privatversicherte ab?

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab. Manche Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Jahr, viele verlangen vor Beginn der eigentlichen Therapie einen Antrag. Fragen Sie deshalb am besten vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung nach, was Ihr Vertrag vorsieht. Bei einem Antrag unterstütze ich Sie gern.

Was gilt für Beihilfeberechtigte?

Die Beihilfe beteiligt sich an den Kosten einer Psychotherapie nach den für Sie geltenden Beihilfevorschriften; den übrigen Teil trägt in der Regel Ihre private Krankenversicherung. Für Psychotherapie setzt die Beihilfe in der Regel eine vorherige Anerkennung voraus, häufig verbunden mit einem Gutachterverfahren. Was genau gilt, erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Die dafür nötigen Unterlagen bereiten wir während der probatorischen Sitzungen gemeinsam vor.

Was gilt für Selbstzahlende?

Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler bezahlen Sie die Rechnung selbst. Das kann eine bewusste Entscheidung sein, zum Beispiel wenn Sie Ihrer Versicherung keine Diagnose mitteilen möchten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung. Die genauen Sätze nenne ich Ihnen gern auf Anfrage vor dem ersten Termin.

Können gesetzlich Versicherte aufgenommen werden?

Ja, als Selbstzahlende. Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst.

Wird das Kosten­erstattungs­verfahren angeboten?

Nein. Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V biete ich derzeit nicht an.

Wie werden Erstgespräch und Sitzungen abgerechnet?

Erstgespräch, probatorische Sitzungen und Therapiesitzungen werden einzeln nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Sie erhalten die Rechnung von mir direkt; das Honorar schulden Sie unabhängig davon, in welcher Höhe Ihre Versicherung oder die Beihilfe es erstattet. Einen vereinbarten Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens zwei Werktage vorher ab. Wie Ihre Behandlung Schritt für Schritt abläuft, steht unter Ablauf der Therapie.

Praxis für Psychotherapie Berlin-Friedrichshain
Dipl.-Psych. Tanja O. Pelzer
Grünberger Str. 54, 10245 Berlin
Telefon: +49 163 – 9822 966 · E-Mail: [email protected]
Anfahrt: U5 Samariterstraße, Tram M10/M13 Grünberger Straße, S-Bahn Warschauer Straße.
Termine in der Berliner Praxis finden ausschließlich nach persönlicher Vereinbarung statt.

Verfasst und fachlich geprüft von Dipl.-Psych. Tanja O. Pelzer, approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie), Spezielle Psychotraumatherapie DeGPT, EMDR-Therapeutin DeGPT, Dozentin an der Deutschen Psychologen Akademie. Stand: September 2026.